Hinweise zum Urheberrecht
2. Welche fremden Inhalte darf ich im Rahmen der digitalen Lehre nutzen?
- Inhalte, deren Nutzung speziell zu Lehrzwecken unter den Voraussetzungen der Erlaubnisnorm des § 60 a UrhG
gestattet ist (z. B. 15% aus Büchern, einzelne Fotos/Abbildungen,
einzelne Beiträge aus wissenschaftlichen Zeitschriften etc., Details
dazu: siehe Schaubild);
- gemeinfreie Inhalte, d. h. solche, bei denen der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist bzw. solche, die gezielt in die sog. Public Domain entlassen wurden (z. B. unter der Lizenz CC0) ;
- sog. freie Inhalte, d. h. solche, die unter einer offenen Lizenz stehen, bei Einhaltung der Lizenzbedingungen (z. B. Creative-Commons-Lizenz (z. B. CC BY-SA 4.0) Inzwischen gibt es eine große Bandbreite an Materialien, auch für Lehrzwecke, z. B. auch der Hamburg Open Online University (HOOU);
- Inhalte, die im Rahmen eines Zitats (vgl. § 51 UrhG) genutzt werden dürfen; Details siehe unten.
Schaubild in Tabellenform, aufgeschlüsselt nach Art und Umfang der Materialien und Medien (Unter diesem Link als PDF-Datei herunterladbar)