Hinweise zum Urheberrecht

2. Welche fremden Inhalte darf ich im Rahmen der digitalen Lehre nutzen?


  • Inhalte, deren Nutzung speziell zu Lehrzwecken unter den Voraussetzungen der Erlaubnisnorm des § 60 a UrhG gestattet ist (z. B. 15% aus Büchern, einzelne Fotos/Abbildungen, einzelne Beiträge aus wissenschaftlichen Zeitschriften etc., Details dazu: siehe Schaubild);

  • gemeinfreie Inhalte, d. h. solche, bei denen der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist bzw. solche, die gezielt in die sog. Public Domain entlassen wurden (z. B. unter der Lizenz CC0)
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Schaubild in Tabellenform, aufgeschlüsselt nach Art und Umfang der Materialien und Medien (Unter diesem Link als PDF-Datei herunterladbar)