Hinweise zum Urheberrecht
Diese Hinweise sollen Lehrenden und Studierenden bei der Einschätzung
helfen, unter welchen Umständen fremde Materialien in der Lehre und in
eigenen Arbeiten verwendet werden dürfen.
Falls Sie die Inhalte als einzelne Webseite sehen möchten, klicken Sie bitte hier.
(Stand: 17.08.22)
2. Welche fremden Inhalte darf ich im Rahmen der digitalen Lehre nutzen?
- Inhalte, deren Nutzung speziell zu Lehrzwecken unter den Voraussetzungen der Erlaubnisnorm des § 60 a UrhG
gestattet ist (z. B. 15% aus Büchern, einzelne Fotos/Abbildungen,
einzelne Beiträge aus wissenschaftlichen Zeitschriften etc., Details
dazu: siehe Schaubild);
- gemeinfreie Inhalte, d. h. solche, bei denen der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist bzw. solche, die gezielt in die sog. Public Domain entlassen wurden (z. B. unter der Lizenz CC0) ;
- sog. freie Inhalte, d. h. solche, die unter einer offenen Lizenz stehen, bei Einhaltung der Lizenzbedingungen (z. B. Creative-Commons-Lizenz (z. B. CC BY-SA 4.0) Inzwischen gibt es eine große Bandbreite an Materialien, auch für Lehrzwecke, z. B. auch der Hamburg Open Online University (HOOU);
- Inhalte, die im Rahmen eines Zitats (vgl. § 51 UrhG) genutzt werden dürfen; Details siehe unten.
Schaubild in Tabellenform, aufgeschlüsselt nach Art und Umfang der Materialien und Medien (Unter diesem Link als PDF-Datei herunterladbar)