3. Was ist ein rechtlich zulässiges Zitat?


Nutzungen zu Zitatzwecken sind im Gegensatz zur Nutzungserlaubnis gem. § 60 a UrhG nicht auf Nutzungen in Unterricht und Lehre beschränkt. Auf das Zitatrecht kann sich jede*r berufen. Zitate kann es in verschiedenen Formen geben: Text-, Bild-, Film- oder auch z.B. Musikzitate. Geregelt ist dies in § 51 UrhG.


Wichtig sind fünf Anforderungen an ein rechtlich zulässiges Zitat:

  • Veröffentlichtes Werk:

    Das Werk, aus dem zitiert wird, muss bereits veröffentlicht sein. Ist das nicht der Fall, ist die Zustimmung zur Nutzung beim/bei der Urheber*in einzuholen.

  • Zitatzweck:

    Es muss ein Zitatzweck vorliegen. Dieser kann darin liegen, dass das fremde Werk als Beleg, Beispiel oder zur Erläuterung der eigenen Ausführungen angeführt wird. Ideal ist eine konkrete Befassung mit dem zitierten Material. (Eine Wiedergabe fremder Werke zur bloßen Illustration oder Ausschmückung eigener Ausführungen ist nicht zulässig.) 

  • Urheberrechtlicher Schutz der eigenen Ausführungen:

    Das zitierende Werk muss urheberrechtlich geschützt sein. D.h. der/die Zitierende muss sich konkret inhaltlich mit dem Zitierten befassen. Dies wird regelmäßig in Texten der Fall sein, ist aber auch bei Bildern, in Videos oder musikalischen Werken denkbar. 

  • Quellenangabe/angemessener Umfang:
    Das fremde Werk ist im Zuge des Zitats zu kennzeichnen, darf keine Veränderungen aufweisen, und die Wiedergabe muss vom Umfang her verhältnismäßig sein. Je nach den Umständen des Einzelfalles ist es zulässig bzw. notwendig, lediglich Ausschnitte zu nutzen; bei Fotos, Abbildungen, kurzen Gedichten etc. wird regelmäßig die vollständige Wiedergabe zulässig sein, bei Videos je nach Gesamtlänge eher kürzere Ausschnitte.
  • Quellenangabe:
    Sofern eine Quelle genannt ist, hat beim Zitat eine Quellenangabe zu erfolgen. Bei der Vervielfältigung ganzer Sprachwerke oder ganzer Werke der Musik ist neben dem Urheber auch der Verlag anzugeben, in dem das Werk erschienen ist. Außerdem ist kenntlich zu machen, ob am Werk Kürzungen oder andere Änderungen vorgenommen wurden.


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